Geprüfte Berufspädagogen sind in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen, wie auch beruflicher Bildungsprozesse. Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer insbesondere im Lernprozess und beim Transfer des Gelernten in die Praxis.Berufspädagogen planen und organisieren nicht nur betriebliche Aus- und Weiterbildungsprozesse, sondern ermitteln auch notwendige und zukunftsweisende Qualifikationen und integrieren diese in die jeweiligen Lern- und Arbeitsprozesse. Sie beraten und unterstützen die Einführung neuer Aus- und Weiterbildungsmethoden in den jeweiligen Unternehmen und Institutionen. Sie unterstützen und qualifizieren haupt- sowie nebenberufliches Bildungspersonal und leiten dieses an.Sie realisieren selbstständig unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostensituation und Wirtschaftlichkeit zielgruppenorientierte Aus- und Weiterbildungskonzepte und führen diese in die jeweiligen Strukturen ein.Ein Berufspädagoge entwickelt Marketingstrategien für die jeweiligen Aus- und Weiterbildungen. Dabei führen sie Marktbeobachtungen und -analysen durch. Aspekte des Bildungscontrollings sowie des Qualitätsmanagements in die jeweiligen Aus- und Weiterbildungssysteme werden dabei berücksichtigt. Sie initiieren und begleiten notwendige organisatorische Veränderungsprozesse und entwickeln dafür die erforderlichen Unterstützungs- und Beratungsprozesse.Sie übernehmen selbst Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsabteilungen. Sie besitzen umfassende Kompetenzen im Bereich der Personalentwicklung, um entsprechende Organisationsentwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Kompetenzförderung einzuleiten und umzusetzen.Die Aufgaben der Berufspädagogen erfordern nicht nur gute und ausgeprägte pädagogische Kompetenzen, sondern auch koordinatorisches Geschick sowie Beratungs-, Führungs- und Sozialkompetenz.Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sind: 1. der Fortbildungsabschluss zum/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/-in oder ein Fortbildungsabschluss zum/zur Fachwirt/-in, zum/zur Fachkaufmann/-frau, zum/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/-in oder ein vergleichbarer Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließend mindestens einjährige Berufspraxisoder2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein staatlich anerkannter Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließend mindestens zweijährige Berufspraxisoder3. eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließend mindestens fünfjährige Berufspraxisund eine abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Fortbildungsabschlüsse des Absatzes 1 haben. (3) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.Bitte beachten Sie folgendes: Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (ohne Mappen, Hefter o. ä.) bei der Industrie- und Handelskammer ein:- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten. Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Rahmenstoffpläne (Lehrinhalte) erhalten Sie für diese Prüfungen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Adenauerallee 148, 53113 Bonn, Tel. (02225) 8893594,Fax. (02225) 8893595, Mail: bestellservice@verlag.dihk.de, Internet: http://verlag.dihk.de/Weiterbildung.html (Online -Bestellung)Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungen können Sie beim Bertelsmann Verlag bestellen:Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. (0521) 91101-16, Fax (0521) 9110119, Mail: service@wbv.deLehrgänge zum/zur Geprüften Berufspädagogen/-in können Sie mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über folgende Internetadresse recherchieren: www.wis.ihk.de Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Instituten möglich. Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Geprüfte Berufspädagogen sind in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen, wie auch beruflicher Bildungsprozesse. Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer insbesondere im Lernprozess und beim Transfer des Gelernten in die Praxis.Berufspädagogen planen und organisieren nicht nur betriebliche Aus- und Weiterbildungsprozesse, sondern ermitteln auch notwendige und zukunftsweisende Qualifikationen und integrieren diese in die jeweiligen Lern- und Arbeitsprozesse. Sie beraten und unterstützen die Einführung neuer Aus- und Weiterbildungsmethoden in den jeweiligen Unternehmen und Institutionen. Sie unterstützen und qualifizieren haupt- sowie nebenberufliches Bildungspersonal und leiten dieses an.Sie realisieren selbstständig unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostensituation und Wirtschaftlichkeit zielgruppenorientierte Aus- und Weiterbildungskonzepte und führen diese in die jeweiligen Strukturen ein.Ein Berufspädagoge entwickelt Marketingstrategien für die jeweiligen Aus- und Weiterbildungen. Dabei führen sie Marktbeobachtungen und -analysen durch. Aspekte des Bildungscontrollings sowie des Qualitätsmanagements in die jeweiligen Aus- und Weiterbildungssysteme werden dabei berücksichtigt. Sie initiieren und begleiten notwendige organisatorische Veränderungsprozesse und entwickeln dafür die erforderlichen Unterstützungs- und Beratungsprozesse.Sie übernehmen selbst Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsabteilungen. Sie besitzen umfassende Kompetenzen im Bereich der Personalentwicklung, um entsprechende Organisationsentwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Kompetenzförderung einzuleiten und umzusetzen.Die Aufgaben der Berufspädagogen erfordern nicht nur gute und ausgeprägte pädagogische Kompetenzen, sondern auch koordinatorisches Geschick sowie Beratungs-, Führungs- und Sozialkompetenz.Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sind:
1. der Fortbildungsabschluss zum/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/-in oder ein Fortbildungsabschluss zum/zur Fachwirt/-in, zum/zur Fachkaufmann/-frau, zum/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/-in oder ein vergleichbarer Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließend mindestens einjährige Berufspraxisoder2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein staatlich anerkannter Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließend mindestens zweijährige Berufspraxisoder3. eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließend mindestens fünfjährige Berufspraxisund eine abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Fortbildungsabschlüsse des Absatzes 1 haben. (3) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.Bitte beachten Sie folgendes:
Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (ohne Mappen, Hefter o. ä.) bei der Industrie- und Handelskammer ein:- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Rahmenstoffpläne (Lehrinhalte) erhalten Sie für diese Prüfungen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Adenauerallee 148, 53113 Bonn, Tel. (02225) 8893594,Fax. (02225) 8893595, Mail: bestellservice@verlag.dihk.de, Internet: http://verlag.dihk.de/Weiterbildung.html (Online -Bestellung)Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungen können Sie beim Bertelsmann Verlag bestellen:Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. (0521) 91101-16, Fax (0521) 9110119, Mail: service@wbv.deLehrgänge zum/zur Geprüften Berufspädagogen/-in können Sie mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über folgende Internetadresse recherchieren: www.wis.ihk.de
Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Instituten möglich.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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