Geprüfter Medienfachwirt/Geprüfte Medienfachwirtin Print oder Digital(nach neuer Medien-Fortbildungsverordnung)Geprüfte Medienfachwirte sind qualifiziert, in Unternehmen der Medienbranche handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.Zulassungsvoraussetzungen:1) Zur Prüfung im Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen ist zuzulassen, wer1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann oder2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder3. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, werden Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat und in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.(3) Die Berufspraxis im Sinne der Absätze 1 und 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Medienfachwirtes Print/einer Geprüften Medienfachwirtin Print nach § 9, bzw. §16 Absatz 3 haben.(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 Nummer 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.Bitte beachten Sie folgendes:Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (ohne Mappen, Hefter o. ä.) bei der Industrie- und Handelskammer ein:- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten. Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Anmeldeformulare erhalten Sie erst mit der Zulassung zur Prüfung. Rahmenstoffpläne (Lehrinhalte) erhalten Sie für diese Prüfungen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Adenauerallee 148, 53113 Bonn, Tel. (02225) 8893594, Fax. (02225) 8893595, Mail: bestellservice@verlag.dihk.de, Internet: http://verlag.dihk.de/Weiterbildung.html (Online -Bestellung)Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungen können Sie beim Bertelsmann Verlag bestellen: Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. (0521) 91101-16, Fax (0521) 9110119, E-Mail service@wbv.deLehrgänge zu den Fortbildungsabschlüssen der neuen Medienverordnung können Sie mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über folgende Internetadresse recherchieren: www.wis.ihk.deDie Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Instituten möglich. Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
bm - Gesellschaft für Bildung in Medienberufen mbH Bischofsweg 48 - 50 50969 Köln Tel: 0221 789700E-Mail: info@medienberufe.deInternet: http://www.medienberufe.de
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