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Sandra Kittel
Aus- und Weiterbildung
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Geprüfte/-r Floristmeister/-in

Geprüfte Floristmeister sind qualifiziert, folgende Aufgaben als Fach- und Führungskraft in dem ihnen übertragenen Aufgabenbereich, insbesondere beim Planen, Anfertigen und Vermarkten von floristischen Werkstücken wahrzunehmen:

Disponieren, Einkaufen, Verwalten und Einsetzen von Produkten; Beachten von Qualitäts-anforderungen und einschlägigen Rechtsvorschriften; Veranlassen der sachgerechten Lagerung von Waren, Werkstoffen und Hilfsmitteln; Überprüfen des Bestandes; Veranlassen der sachgerechten Lagerung von Waren, Werkstoffen und Hilfsmitteln; Überprüfen des Bestandes; Veranlassen der Instandhaltung von Einrichtungen, Maschinen und Geräten;
 
Selbstständiges Planen und Ausführen von gestalterisch-technischen Arbeiten;
Durchführen von Kostenrechnung und Preiskalkulation; Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung; Sicherstellen der Kontrollen ein- und ausgehender Waren, der Werkstoffe, Hilfsmittel und Werkstücke hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität;

Einsetzen des Personals zur Gewährleistung eines termingerechten und wirtschaftlichen Arbeitens; Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf; Zusammenarbeit mit anderen Betriebsteilen und Betrieben;

Erstellen eines Marketingkonzeptes, Planen und Durchführen von Werbemaßnahmen;
Beraten von Kunden und Führen von Verkaufsgesprächen;

Übertragen von Aufgaben unter Berücksichtigung fachspezifischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Eignung; Einarbeiten, Motivieren und Anleiten der Mitarbeiter; berufliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter; Zusammenarbeiten mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat;

Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den mit der Arbeitssicherheit befassten Stellen und Personen innerhalb und außerhalb des Betriebes; Erkennen der betriebsbedingten Umweltbelastungen und Beachten der Umweltschutzbestimmungen.

Zulassungsvoraussetzungen:

(1) Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Florist/Floristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

2. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis gemäß Satz 1 muss in Tätigkeiten erfolgt sein, die inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Floristmeisters gemäß § 1 haben.

(2) Außerdem ist ein Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vorzulegen.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bitte beachten Sie folgendes:

1. Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (ohne Mappen, Hefter o. ä.) bei der Industrie- und Handelskammer ein:

- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und
 zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im
 Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.

2. Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Anmeldeformulare erhalten Sie erst mit der Zulassung zur Prüfung.

Eine Übersicht über die Prüfungstermine sowie die Verordnung zum/zur Geprüften Floristmeister/-in finden Sie zum downloaden unter Publikationen zu diesem Artikel.

Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei dem nachstehenden Institut möglich. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

KBF Kölner Bildungszentrum
Floristik
Gartenstr. 11
50765 Köln
Tel: 06401 210666
Fax: 06401 221120
E-Mail: info@bildungszentrum-floristik.de
Internet: http://www.bildungszentrum-floristik.de

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