Aus- und Weiterbildung

Gefahrgutbeauftragte

Die Berechtigung für die Ausübung Ihres Aufgabenbereiches als Gefahrgutbeauftragte.
Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV), das heißt, es muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Zum Erwerb des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte beziehungsweise um als Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen bestellt zu werden, ist der Grundlehrgang und das Bestehen der Grundprüfung für den jeweiligen Verkehrsträger verpflichtend.

 Allgemeine Informationen

Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Das bedeutet, es muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Hiervon sind nur wenige Ausnahmen zugelassen.

Aufgaben/Pflichten

Unter der Verantwortung des Unternehmers hat der Gefahrgutbeauftragte umfangreiche Aufgaben nach Abschnitt 1.8.3.3 und Abschnitt 1.8.3.11 ADR sowie aus § 8 GbV wahrzunehmen. Außer der Beratungstätigkeit hat er zum Beispiel geeignete Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern. Ferner muss er Aufzeichnungen über seine Überwachungstätigkeit führen, fünf Jahre aufbewahren und der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt) auf Verlangen vorlegen.
Der Gefahrgutbeauftragte hat einen Jahresbericht zu erstellen. Bei bestimmten Unfällen wird ein Bericht zwingend erforderlich, der sich auf Unfälle während der Beförderung und auf Be- und Entladevorgänge bezieht, bei denen Personen, Tiere, Sachen oder die Umwelt durch Freisetzen gefährlicher Güter zu Schaden gekommen sind. Der Unfallbericht muss keine Angaben enthalten, die den Unternehmer oder verantwortliche Personen belasten. Die vorgeschriebenen Schulungen der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens nach Abschnitt 1.8.3.3 ADR können vom Gefahrgutbeauftragten durchgeführt werden. Ein Vermerk ist hierüber in der Personalakte zu führen.
Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass der Gefahrgutbeauftragte im Besitz eines gültigen und auf die Tätigkeiten des Unternehmens abgestellten Schulungsnachweises ist und seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Der Gefahrgutbeauftragte darf wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Bei Nichterfüllung ihrer Aufgaben unterliegen Gefahrgutbeauftragte unmittelbar dem Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise dem Strafrecht. Wegen des daraus resultierenden Haftungsrisikos sollten Gefahrgutbeauftragte beziehungsweise das Unternehmen entsprechend abgesichert werden.

Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

Sofern ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss, muss dieser Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein. Der Schulungsnachweis wird nach Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung und durch das Bestehen einer Prüfung von der IHK ausgestellt.

Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte

Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte nach der GbV bestehen aus Schulungen für Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiff- und Seeschiffverkehr. Sie können für einen oder mehrere Verkehrsträger abgelegt werden. Die Schulungsinhalte sind durch die entsprechenden Gefahrgutvorschriften vorgegeben.
In den Grundschulungen zum erstmaligen Erwerb des Schulungsnachweises beträgt der Zeitansatz für den ersten Verkehrsträger 22 Stunden und 30 Minuten (30 Unterrichtseinheiten) und sieben Stunden und 30 Minuten (10 Unterrichtseinheiten) für jeden weiteren Verkehrsträger. Ein Unterrichtstag darf nicht mehr als sieben Stunden und 30 Minuten (10 Unterrichtseinheiten) umfassen.
Über die Teilnahme an der Schulung wird vom anerkannten Lehrgangsveranstalter eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Prüfung von Gefahrgutbeauftragten

Für die Durchführung der Prüfungen sind die IHKs zuständig. Interessenten können sich - unabhängig vom Lehrgangsort, vom Wohnsitz oder Firmensitz - bei jeder IHK zur Prüfung anmelden. Die Prüfung ist ausschließlich schriftlich, die verwandten Fragebögen sind bundeseinheitlich. In den Prüfungen sind Kenntnisse der Sachgebiete gemäß den verkehrsträgerspezifischen Vorschriften nachzuweisen. Die Prüfung kann für alle vier Verkehrsträger gleichzeitig abgelegt werden.
In der Prüfung muss der Schulungsteilnehmer nachweisen, dass er über die Kenntnisse, das Verständnis und die Fähigkeiten verfügt, die für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter erforderlich sind. In der Prüfung werden Fragen gestellt, die selbstständiges Arbeiten mit den Gefahrgutvorschriften erfordern. Als Hilfsmittel sind in der Prüfung nur die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Richtlinien für die jeweiligen Verkehrsträger erlaubt. Die Prüfung kann sich höchstens auf die Verkehrsträger beziehen, für die eine Teilnahmebescheinigung bestätigt wurde. Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Verkehrsträger.

Grundprüfung

Grundschulungen müssen mit einer Grundprüfung abgeschlossen werden, damit der Schulungsnachweis erstmals erteilt werden kann. Zur Grundprüfung werden nur Personen zugelassen, die eine lückenlose Teilnahme an einer Grundschulung nach Gefahrgutbeauftragten-Verordnung durch die Teilnahmebescheinigung nachweisen.
Die Grundprüfung dauert 100 Minuten für einen Verkehrsträger und 50 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger. Grundprüfungen dürfen nur einmal ohne Schulung wiederholt werden. Die IHK empfiehlt in diesem Fall, zwischen Schulung und Prüfung genügend Zeit für eine intensive Beschäftigung mit den umfangreichen Gefahrgutvorschriften einzuplanen.
Nach Grundschulung und bestandener Grundprüfung wird der Schulungsnachweis mit einer fünfjährigen Gültigkeit ausgestellt.

Ergänzung der Schulungsnachweise

Ergänzungsprüfungen für den zusätzlichen Verkehrsträger können innerhalb der Gültigkeit des Schulungsnachweises abgelegt werden. Voraussetzung ist, dass eine lückenlose Teilnahme an einem Lehrgang für die ergänzenden Verkehrsträger durch Teilnahmebescheinigungen nachwiesen sind. Die Dauer der Ergänzungsprüfung für einen Verkehrsträger beträgt 50 Minuten, für jeden weiteren Verkehrsträger 50 Minuten. Sie darf nur einmal ohne Schulung wiederholt werden.

Verlängerung der Schulungsnachweise

Für die Verlängerung des Schulungsnachweises ist eine Verlängerungsprüfung vorgeschrieben. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht verpflichtend, wird aber von der IHK zur Auffrischung des Wissens empfohlen. Die Unterrichtsdauer in der Verlängerungsschulung umfasst mindestens 50 Prozent der jeweiligen Unterrichtsdauer in der Grundschulung. Die Zeit für die Verlängerungsprüfung ist für einen Verkehrsträger auf 50 Minuten, für jeden weiteren Verkehrsträger auf zusätzliche 25 Minuten festgelegt.
Verlängerungsprüfungen können ohne Auswirkung auf die Gültigkeit bis zu zwölf Monaten vor Ablauf des Schulungsnachweises abgelegt werden. Ist jedoch das Gültigkeitsdatum überschritten, muss ein kompletter Grundlehrgang inklusive Prüfung absolviert werden.

Prüfungstermine

Grund-, Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen zum Gefahrgutbeauftragten

schriftlich
Anmeldeschluss
06.03.2024
keine Anmeldung
mehr möglich
09.04.2024
keine Anmeldung
mehr möglich
08.05.2024
keine Anmeldung
mehr möglich
04.06.2024
12.04.2024
  • Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anmeldungen berücksichtigt.
  • Für jede Prüfung kann nur eine bestimmte Teilnehmeranzahl zugelassen werden.
  • Bitte beachten Sie, dass sich die Prüfungstermine ändern und bereits vor dem Anmeldeschluss ausgebucht sein können.
  • Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht allen Terminwünschen entsprechen können.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, 304,00 Euro für die Grundprüfung und 314,00 Euro für die Ergänzungs-/Verlängerungsprüfung.
Auf Grundlage der gültigen Gebührenordnung erstellen wir einen Gebührenbescheid, den wir an die von Ihnen angegebene Anschrift versenden. Sie erhalten erst eine Einladung zur Prüfung, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist.
Bei einem Rücktritt von der Prüfung werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt beziehungsweise einbehalten:
  • Rücktritt mehr als vierzehn Werktagen bis zum Prüfungstermin: 40 Prozent der Prüfungsgebühr.
  • Rücktritt weniger als vierzehn Werktagen bis zum Prüfungstermin: 50 Prozent der Prüfungsgebühr.
  • Rücktritt weniger als sieben Werktagen bis zum Prüfungstermin: 90 Prozent der Prüfungsgebühr.
  • Bei Nichterscheinen oder Rücktritt am Prüfungstag - ohne ärztliches Attest (Original) bis drei Tage nach dem Prüfungstermin: 100 Prozent der Prüfungsgebühr.

Anmeldung zur Prüfung

Satzung Gefahrgutbeauftragte

Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat in der Vollversammlung vom 29. März 2023 eine neue Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte verabschiedet. Diese Satzung ist zum 1. April 2023 in Kraft getreten und enthält einige Neuerungen, die zu beachten sind.

Prüfungsvorbereitung und Veranstalterliste

Zur Vorbereitung auf die Prüfung stellen wir Ihnen hier einen aktuellen Fragenfundus (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3966 KB), der vom DIHK entwickelt wurde, zur Verfügung. Die vorliegende Fassung entspricht den zurzeit in Deutschland auf der Basis des Gefahrgut-Beförderungsgesetzes veröffentlichten beziehungsweise geltenden internationalen Gefahrgut-Rechtsvorschriften, den geltenden Verordnungen, Richtlinien und multilateralen Vereinbarungen.
Veranstalterliste für Schulungen der Gefahrgutbeauftragten - anerkannt zur Durchführung folgender Verkehrsträger:
Gefahrgut-Umweltschutz
C. Giefer GmbH & Co. KG

Gartenstr. 4 a
50181 Bedburg
Tel. 02272 4818
Fax 02272 2541
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Seeschiffverkehr
green duck GmbH
Herr Thorsten Pütz
Stadtparkinsel 41
41515 Grevenbroich
Tel. 02181 4737384
E-Mail: info@green-duck.de
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Seeschiffverkehr
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Frau Kira Etheber
Brügelmannstr. 5
50679 Köln
Tel. 0221 945352-14
E-Mail: ketheber@tuev-nord.de
Straßenverkehr
TÜV SÜD Akademie GmbH
Frau Anja Siedler
Erna-Scheffler-Str. 5
51103 Köln
Tel. 0221 569480-14
E-Mail: anja.siedler@tuev-sued.de
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr