Seit dem 1. Juli 2005 ist eine Gaststättenerlaubnis nur dann erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Vertreibt ein Anbieter also alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben, ist keine Erlaubnis notwendig.
Nach dem Gaststättengesetz erhalten die betroffenen Gewerbetreibenden, die eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen wollen, dann die Erlaubnis, wenn sie anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die notwendigen lebensmittelrechtlichen und -hygienischen Kenntnisse belehrt worden sind. Anmeldungen zur Gaststättenunterrichtung nehmen auch unsere Service-Center entgegen.Termine im Bildungszentrum der IHK Köln:23. Februar 201222. März 201219. April 201224. Mai 201221. Juni 201219. Juli 201220. September 201225. Oktober 201222. November 201213. Dezember 2012jeweils von 8:45 Uhr - 12:30 Uhr oder 12:45 Uhr - 16:30 Uhr Anmeldung bitte im Service-Center, Tel. 0221 1640-130.Termine in der Zweigstelle Oberberg:15. Februar 201218. April 201220. Juni 201212. September 201214. November 2012jeweils von 8:00 - 12:00 Uhr Anmeldung bitte bei Adriana Jacob.Termine in der Zweigstelle Leverkusen/Rhein-Berg:15. Februar 201218. April 201213. Juni 201215. August 201224. Oktober 20125. Dezember 2012jeweils von 9:00 Uhr - ca. 13:30 UhrAnmeldung bitte bei Roswitha Ruthenbeck.Termine in der Zweigstelle Rhein-Erft/Bergheim:6. Februar 20124. Mai 201223. August 20129. November 2012jeweils von 9:30 Uhr - ca. 13:30 UhrAnmeldung bitte bei Jacqueline Czarnetzki.Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind - nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozenten - ausreichende Deutschkenntnisse Voraussetzung. Sollte dies nicht der Fall sein, bietet die Industrie- und Handelskammer zu Köln die Gaststättenunterrichtung in der jeweiligen Landessprache (Dolmetscherunterrichtung) an.
aktualisiert am 09.01.2012