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Fristende zur Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung 2009

Seit 2009 haben Unternehmen, die sich im Rahmen der Verpackungsverordnung an einem Dualen System beteiligen und sehr große Mengen an Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, jährlich eine sog. Vollständigkeitserklärung abzugeben.

Diese wird über ein Onlineportal des DIHK (www.ihk-ve-register.de) hinterlegt. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Erklärung des Unternehmens durch einen Validierer geprüft und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wurde.

Zum 1. Mai 2010 läuft nun die Frist zur Hinterlegung für den Berichtszeitraum 2009 ab. Sofern nicht bereits geschehen, sollten betroffene Unternehmen umgehend tätig werden.

Weitere Informationen finden Sie hier oder unter "Publikationen zu diesem Artikel".

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Publikationen zu diesem Artikel
Fünfte Novelle der Verpackungsverordnung
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