- Übersetzen, Aufbereiten und Wiedergeben geschriebener und gesprochener wirtschaftsbezogener Texte in die Fremdsprache;
-Selbständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke;
- Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen,
wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder
wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.
(2) Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Absatz 1 müssen den Anforderungen der in § 3 abs. 2 beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bitte beachten Sie folgendes:
1. Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (ohne Mappen, Hefter o. ä.) bei der Industrie- und Handelskammer ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und
zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im
Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
2. Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Anmeldeformulare erhalten Sie erst mit der Zulassung zur Prüfung.
Eine Übersicht über die Prüfungstermine, die Prüfungsgebühren und die Verordnung über die Prüfung Geprüfte Fremdsprachenkorrespondenten finden Sie zum downloaden unter Publikationen zu diesem Artikel.
Rahmenstoffpläne (Lehrinhalte) erhalten Sie für diese Prüfungen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Adenauerallee 148, 53113 Bonn,
Tel. (02225) 8893594, Fax. (02225) 8893595, Mail: bestellservice@verlag.dihk.de,
Internet: http://verlag.dihk.de/Weiterbildung.html (Online -Bestellung)
Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungen können Sie beim Bertelsmann Verlag bestellen:
Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. (0521) 91101-16, Fax (0521) 9110119,
E-Mail service@wbv.de
Lehrgänge zum/zur Geprüfte Fremdsprachenkorrespondenten können Sie mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über folgende Internetadresse recherchieren: www.wis.ihk.de
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.