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Petra Lohmann
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EXIST-Gründerstipendium

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und der Europäische Sozialfonds fördern mit dem "EXIST-Gründerstipendium“ Studierende, Wissenschaftler/innen und Absolventen aus Hochschulen und Forschungsinstituten.

Stipendiaten an der Hochschule erhalten über zwölf Monate eine Pauschale zur Deckung ihres Lebensunterhaltes. Ziel ist es, eine Unternehmensgründung aus der Hochschule vorzubereiten und einen tragfähigen Geschäftsplan zu konzipieren.

Ein Antrag ist laufend und bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus der Hochschule möglich. Gefördert werden technikorientierte Vorhaben und innovative Dienstleistungen mit besonderen Alleinstellungsmerkmalen und hohem Arbeitsplatz- und Wachstumspotenzial. Die jeweilige Hochschule bzw. Forschungseinrichtung dieser Zielgruppe stellt einen Antrag beim Projektträger Jülich (PtJ).

Wie wird gefördert?
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro/Monat
- Studierende 800 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind

Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro)

Gründungsbezogenes Coaching:
- 5.000 Euro

Mehr Informationen unter http://www.exist.de/exist-gruenderstipendium

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