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Aktuelles zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich auf Grund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens auf den 1. Januar 2013 verschieben.

Die Einführung des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verschiebt sich auf den 1. Januar 2013. Hierüber informiert die OFD Karlsruhe mit Schreiben vom 30. November 2011. Die Verschiebung um ein Jahr erfolgt aufgrund unerwarteter technischer Schwierigkeiten in der Verwaltung. Für die konkrete Vorgehensweise in der Übergangsphase ist angekündigt, dass jeder Arbeitgeber durch ein weiteres Schreiben informiert wird. Weitere Details entnehmen Sie dem Schreiben, dass unter Publikationen zum Abruf bereit steht.

Grund für die Verschiebung ist die erhöhte Fehlerquote der Daten in der Datenbank, die erst mit Versenden der Informationsschreiben aufgetreten beziehungsweise aufgefallen sind. Hierbei ist zum Beispiel aufgefallen, dass neben fehlenden Religionsmerkern für komplette Gemeinden auch Ehepaare, die auf der Lohnsteuerkarte immer die Kombination III/V eingetragen hatten, mit der Steuerklasse IV oder I gespeichert wurden. Man geht von einer Quote von 2 % aus, was aber bei 44.000.000 Datensätzen eben nun über 800.000 falsche Datensätze sind, die berichtigt werden müssen und sollen, bevor die Arbeitgeber die Daten abrufen und verwenden.

Die Arbeitgeber können für die Lohnabrechnungen 2012 die bereits bei ihnen vorhandenen Daten der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer Ersatzbescheinigung aus dem Jahr 2011 nutzen. Auch Freibeträge gelten weiter. Trotzdem müssen Arbeitnehmer den Freibetrag für das Jahr 2012 wieder neu beantragen, damit dieser dem Arbeitgeber dann beim Abruf der ELStAM mitgeteilt wird. Haben Arbeitnehmer lohnsteuerliche Daten zum 01.01.2012 ändern lassen oder nehmen diese Änderungen noch vor, erhalten sie von den Finanzämtern ein Mitteilungsschreiben über die geänderten Daten. Dieses kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden, so dass dieser die aktuellen Daten im Übergangszeitraum erhält. Die Finanzämter sind hierzu bereits angewiesen.

Der Abruf wird für die Arbeitgeber ab dem 1. November 2012 möglich sein. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die vorschüssig rechnenden Unternehmen und Behörden ihre ELStAM rechtzeitig abrufen können. 

Die Übergangsregelungen hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 06.12.2011 bekannt gegeben. Sie gelten ab 01.01.2012.

Das Verschieben des Starttermins hat keine inhaltlichen Änderungen bei der Umsetzung zur Folge.

Nähere Informationen zum Verfahren können Sie durch das hierfür extra eingerichtete Kommunikationsprojekt mit einem umfangreichen FAQ-Dokument ermitteln. Die erarbeitete Liste, die sich sowohl an Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer wendet, wird im Internet unter www.elster.de eingestellt und soll ständig aktualisiert werden.

Das BMF hat bereits am 18.11.2011 ein zusätzliches Informationsschreiben für die Arbeitnehmer über die Verschiebung des Starts der ELStAM-Datenbank herausgegeben.

Der endgültige neue Starttermin wird zwischen Bund und Ländern weiterhin diskutiert.

Aktualisiert am 8. Dezember 2011

 

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Publikationen zu diesem Artikel
BMF-Schreiben vom 06.12.2011
> PDF hier downloaden
BMF-Schreiben vom 18.11.2011
> PDF hier downloaden
BMF-Schreiben zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2012
> PDF hier downloaden
Lohnsteuerbescheinigung 2012
> PDF hier downloaden
Besondere Lohnsteuerbescheinigung 2012
> PDF hier downloaden
Info-Flyer des BMF
> PDF hier downloaden
Schreiben der OFD zur Verschiebung von ELStAM auf 2013
> PDF hier downloaden
BMF-Schreiben vom 05.10.2010
> PDF hier downloaden