Carnet ATA und andere Zollformulare
Das Carnet ATA kann verwendet werden, wenn
- Berufsausrüstung
- Ausstellungs- und Messegut oder
- Warenmuster
vorübergehend in ein anderes Land, das dem Carnetverfahren angeschlossen sein muss, eingeführt und nach einem begrenzten Zeitraum in unverändertem Zustand wieder ausgeführt wird. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Service-Centern.
Carnet A.T.A.- Der IHK-Reisepass für den Zoll