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Bild zum Artikel: Carnet ATA und andere Zollformulare

Carnet ATA und andere Zollformulare

Das Carnet ATA kann verwendet werden, wenn

- Berufsausrüstung
- Ausstellungs- und Messegut oder
- Warenmuster

vorübergehend in ein anderes Land, das dem Carnetverfahren angeschlossen sein muss, eingeführt und nach einem begrenzten Zeitraum in unverändertem Zustand wieder ausgeführt wird. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Service-Centern.
Carnet A.T.A.- Der IHK-Reisepass für den Zoll

In den Service-Centern erhalten Sie auch die wichtigsten Zollformulare für die Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.

Die vorübergehende Verwendung von Waren im Ausland Hier finden Sie allgemeine Hinweise zum Zollverfahren beim Export. Angesprochen werden die benötigten Dokumente für den deutschen Zoll.

Seit 1. Januar 2009 besteht eine Entgeltepflicht für Carnetformulare.

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