Berufskraftfahrer-Qualifikation
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt eine Qualifizierung für Lkw- und Busfahrer zwingend vor. Führerscheinneuerwerber müssen neben der Führerscheinprüfung eine Prüfung vor der IHK ablegen. Darüber hinaus muss jeder Fahrer im regelmäßigen Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung über 35 Stunden nachweisen. Dies gilt sowohl für den gewerblichen Güterktraft- und Personenverkehr als auch für den Werkverkehr.
Art. 4 der EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 regelt unter der Überschrift „Erworbene ...
Nachfolgend finden Sie aktuelle Prüfungstermine zur Grundqualifikation nach BKrFQG, Musterprüfungsbögen des DIHK ...
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59 in das nationale Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt ...
In der nebenstehenden Publikationen-Box hat die IHK Köln alle Rechtsgrundlagen, weiterführende Vorschriften sowie ...
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