Vielfach zahlen (Gesellschafter-)Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige nach wie vor Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Im Bedarfsfall besteht oft kein Leistungsanspruch, zum Beispiel auf Arbeitslosengeld. Nicht selten bringt eine unterlassene oder falsche Statuseinschätzung das Unternehmen auch an den Rand des Ruins, so zum Beispiel wenn über Jahre hinweg eigentlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden und auf einen Schlag nachgezahlt werden müssen.Rechtsanwalt Christioph Gahle informierte rund 80 interessierte Unternehmer, die der Einladung zur Informationsveranstaltung "Beitragsfalle Sozialversicherungsrecht" gefolgt waren. Die Teilnehmer erfuhren, ob sie zur gefährdeten Personengruppe gehören und worauf sie achten müssen, wenn sie ohne rechtsanwaltliche Hilfe ein Statusfeststellungsverfahren durchführen möchten.
Dok-Nr: 017059