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Aufgaben von Sachverständigen

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie ermitteln Schadensursachen, stellen Umfang und Höhe von Schäden fest und bewerten zum Beispiel Maschinen, Grundstücke, Kraftfahrzeuge, Hausrat und Kunstgegenstände. Öffentlich bestellte Sachverständige sind zu unparteiischer und unabhängiger Gutachtenerstellung verpflichtet. Die Gutachten dienen zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht und können im Vorfeld dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Sachverständige beraten Entscheidungsträger in Unternehmen und machen komplexe Sachverhalte nachvollziehbar. Sie werden vor ihrer öffentlichen Bestellung überprüft, ob sie über die notwendige besondere Sachkunde verfügen und persönlich für das Amt geeignet sind.

Allein die IHK Köln hat rund 260 Sachverständige auf ungefähr 90 Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Für eine Vielzahl von Fragestellungen stehen also bereits im IHK-Bezirk Fachleute zur Verfügung. Bundesweit sind es 8700 öffentlich bestellte IHK-Sachverständige auf 275 verschiedenen Sachgebieten.

Nachfolgend stellen wir die Aufgaben von Sachverständigen in ausgewählten Fachgebieten vor.

Sachverständige für „Wärme- und Feuchteschutz“

Der Fachbereich „Wärme- und Feuchteschutz“ kennzeichnet die Themen Wärmschutz (U-Wert-Berechnung u.ä.), den Kondensatfeuchteschutz (Tauwasser in und auf Bauteilen) und den Abdichtungsschutz gegen tropfbar flüssiges Wasser z.B. Regen. Der Wärme- und Feuchtigkeitsschutz ist ein Sonderfachgebiet bei den Gebäudeplanungen neben den Leistungen des Architekten, dem Statiker und dem Haustechniker etc. und eine Teilaufgabe der Bauphysik (i.W. Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz) .

Die Aufgaben des Sachverständigen für den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz sind vielfältig bei der Planung von Gebäuden aller Art und bei der Klärung von speziellen Streitfragen vor den Gerichten.

Aufgrund der weltweiten Rohstoffverknappung, der Energiepreissteigerungen und der diesbezüglich gewollten und erforderlichen Energieeinsparung nimmt der Fachbereich Wärme- und Feuchtigkeitsschutz einen immer höheren Stellenwert ein. Ist der Wärmeschutz und die Abdichtung eines Bauteils noch allgemein verständlich, so wirft der Begriff Kondensatfeuchteschutz schon sehr oft Fragen und Diskussionen auf.

Dämmen wir unsere Häuser kaputt! So kann eine der heutigen Themen zum Kondensatfeuchteschutz beschrieben werden. Mit extrem hohem Wärmeschutz und einer gleichermaßen besonders dichten Gebäudehülle entsteht eine Veränderung der Klimaverhältnisse in unseren Gebäuden (Erhöhung der Luftfeuchtigkeiten und Anreicherung von Schadstoffen) und ein Problem bezogen auf eine verstärkt auftretende Schimmelbildung, maßgeblich in Wohnungen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird laufend aktualisiert und fordert schrittweise einen immer höheren Wärmeschutz (geringere Energieverbrauchswerte). Hierin eingeschlossen ist heute die gesamte Gebäudetechnik.

Die bauphysikalisch komplexen Zusammenhänge zwischen Wärmeschutz, Witterungsbeaufschlagungen (der Abdichtungstechnik), der Gebäudetechnik zur Beheizung und Belüftung, respektive der natürlichen Belüftung in Wohnungen durch die Bewohner selbst und das allgemeine Nutzerverhalten erfordern einen besonders geschulten, erfahrenen und spezialisierten Sachverständigen. Diese Leistungen können nicht vom Architekten und anderen am Bau Tätigkeiten erbracht und ausreichend bewertet  werden.

Die Klärung von wärme- und feuchteschutztechnischen Aufgabenstellungen in Bestandsbauten erfolgt unter Zuhilfenahme von hochwertigen Messgeräten zur Klimalangzeitmessung, Feuchtigkeitsmessung, der Bauthermographie und zur Luftdichtigkeitsmessung (Blower Door Messung). Regelmäßige Schulungen / Weiterbildungen und auch der Erfahrungsaustausch mit den Kollegen führen zur der besonderen Qualifikation der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch die Industrie und Handelskammer.

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