Ihre Ansprechpartner zu diesem Artikel:
Christiane Klusmann
Recht und Steuern
Tel. 0221 1640-331 | Fax -338
christiane.klusmann@koeln.ihk.de
Dieser Artikel hat die Dok.-Nr.:
001238
Seite empfehlen
Bild zum Artikel: Versicherungsvollmachten

Versicherungsvollmachten

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Köln hat die Rechtsgrundlage für die Hinterlegung und Veröffentlichung von Versicherungsvollmachten geschaffen.

Auf Antrag können sich nunmehr Bevollmächtigte deutscher und ausländischer Versicherungen, die ihren Sitz im Bezirk der IHK Köln haben, in ein bei der IHK geführtes Register eintragen lassen. Die hinterlegten Unterlagen sind öffentlich und für jedermann einsehbar.

An die Eintragung sind nachfolgende Bedingungen gebunden:

1. Die Versicherungsgesellschaft stellt die Vollmacht für den jeweiligen Assekuradeur aus.

2. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt sein und der IHK im Original eingereicht werden.  Die hinterlegten Unterlagen werden bei der IHK aufbewahrt und nicht zurückgegeben.

3. Für jede Hinterlegung einer Versicherungsvollmacht ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro zu entrichten. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweils gütigen Gebührentarif der IHK Köln, zuletzt geändert am 09.12.2003.

Die Vollmacht wird im Register eingetragen und kann in  folgender Übersicht eingesehen werden..

Jede vorgenommene Eintragung oder Löschung wird zusätzlich in der IHK-Zeitschrift "IHKplus" veröffentlicht.
Bitte teilen uns jede Änderung oder Löschung der Vollmacht unverzüglich mit.

ähnliche Artikel
Fairplay, Recht und Steuern
Branchenübergreifend
Fairplay, Recht und Steuern
Branchenübergreifend
Fairplay, Recht und Steuern
Branchenübergreifend
1 | 2 | 3 | 4
vor