Die Beratungsförderung des Landes NRW (BPW) richtet sich an Existenzgründerinnen und -gründer die beabsichtigen, ein Unternehmen als selbständige Existenz in Nordrhein-Westfalen zu gründen oder zu erwerben oder sich an einem Unternehmen als tätiger Gesellschafter in der Regel mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals zu beteiligen.
Gefördert werden kann im Rahmen einer Gründungsberatung die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung des Gründungskonzeptes vor dessen Realisierung. Eine Gründungsberatung kann mit bis zu 4 Tagewerken, bei Betriebsübernahmen mit bis zu 6 Tagewerken innerhalb von 12 Monaten bezuschusst werden. Die Zuschüsse betragen für die Gründungsberatung 50 Prozent eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro.Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage haben die Möglichkeit einen erhöhten Fördersatz von 80 Prozent des Tageswerksatzes für in Anspruch genommene Beratungen zu erhalten, maximal jedoch 400 Euro.Für Gründerinnen und Gründer, die Arbeitslosengeld I und II beziehen beziehungsweise eine vergleichbare Einkommenslage nachweisen besteht die Möglichkeit der Förderung einer „Zirkelberatung“. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus intensiver Gruppen- und Einzelberatung für in der Regel mindestens vier, höchstens sechs Personen. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für diese Zielgruppe 90 Prozent des Tagewerksatzes, maximal jedoch 720 Euro. Gründer, die nicht dieser Zielgruppe entsprechen (zum Beispiel von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Selbstzahlern, Berufsrückkehrer, Hochschulabsolventen, etc.) können zu den Konditionen der Gründungsberatung im BPW an der Zirkelberatung teilnehmen. Demnach beträgt ihr Zuschuss 50 Prozent des Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro.Weitere Informationen zur Gründungsberatung können Sie den Richtlinien des Beratungsprogramm Wirtschaft entnehmen, die Sie auf der rechten Seite herunterladen können.
Erstellt: 26.09.2009