Die IHK analysiert und beurteilt die Haushalte von Land und Gemeinden. Sie äußert sich sowohl zur Höhe kommunaler Steuern als auch zur Struktur öffentlicher Ausgaben. Sie unterstützt die Privatisierung kommunaler Dienstleistungen und tritt für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen ein.
Folgende Merkblätter geben ausführliche Informationen zur Berechnung der Gewerbesteuer nach dem alten Recht beziehungsweise nach dem neuen Recht. Das neue Rechts ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden.Gewerbesteuer - altes RechtGewerbesteuer - neues RechtAnwendungsschreiben zu den Hinzurechnungen von Finanzierungsanteilen