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Hinweise für die Teilnehmer an Abschlussprüfungen

Hinweise für die Teilnehmer an Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen
(Stand: Mai 2008)

Anmeldeschluss
Anmeldeschluss für die Teilnahme an den Sommerprüfungsterminen ist jeweils der 10. Februar eines Jahres.
Anmeldeschluss für die Teilnahme an den Winterprüfungsterminen ist jeweils der 10. September eines Jahres.

Prüfungsort und -termin:
Den Ort und Termin der Prüfung entnehmen Sie bitte Ihrem Einladungsschreiben.

Verspätungen:
Bei Verspätungen ist grundsätzlich keine Zeitverlängerung möglich. Prüfungsteilnehmer, die mehr als 15 Minuten zu spät kommen, werden nicht mehr zugelassen, können jedoch an den eventuell nachfolgen­den Prüfungsbereichen oder -teilen teilnehmen.

Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (siehe § 22 Prüfungsordnung):
Teilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufes schuldig machen, kann der Aufsichtführende von der Prüfung vorläufig ausschließen. Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prü­fungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlun­gen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das gleiche gilt bei nachträglich festge­stellten Täuschungen.

Elektronische Kommunikationsmittel:
Für die gesamte Dauer der Prüfung (inklusive der Pausen) ist das Mitbringen/Benutzen von Handys/ Mobiltelefonen/ PALM/weiterer elektronischer Kommunikationsmittel nicht gestattet (schon das Mitbringen dieser Geräte in die Prüfungsräumlichkeiten gilt als Täuschungshandlung).

Bei Zuwiderhandlungen wird die Prüfungsleistung mit "ungenügend" (= 0 Punkte) bewertet!

Hilfsmittel:
Für die Anfertigung der schriftlichen Arbeiten ist von jedem Prüfungsteilnehmer Schreibmaterial mitzubringen. Als weiteres Hilfsmittel kann ein Taschenrechner (batteriebetrieben und geräuscharm, nicht program­miert, ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten) zugelassen sein (siehe Einladung). Das mit der Benutzung verbundene Risiko (zum Beispiel Ausfall des Gerätes, fehlerhaftes Funktionieren, falsche Handhabung) muss der Prüfungsteilnehmer selbst tragen. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass Widerspruch gegen das Ergebnis der schriftlichen Prüfung aus diesem Grunde nicht erhoben werden kann. Ein Widerspruchsrecht besteht aber auch nicht, wenn aus irgendeinem Grunde ein Taschenrechner nicht benutzt wurde. Es können je nach Ausbildungsberuf weitere Hilfsmittel zugelassen sein. Hinweise hierzu sind der Einladung zur Prüfung zu entnehmen.

Rücktritt und Nichtteilnahme:
Können Prüflinge an der Prüfung nicht teilnehmen, melden Sie sich vor Beginn der Prüfung schriftlich ab. Nach Beginn der Prüfung legen Sie der IHK bitte unverzüglich ein ärztliches Attest vor. Sie werden dann für die nächste Prüfung vorgemerkt. Nimmt ein Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Nachprüfungen im Rahmen der laufenden Prüfung sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Bei einer Erkrankung im Verlaufe der Prüfung ist umgehend ein Arzt aufzusuchen und dessen Diagnose als Attest bei der IHK einzureichen.