Geprüfter Kraftverkehrsmeister / Geprüfte Kraftverkehrsmeister / Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Kraftverkehr sind qualifiziert, folgende Aufgaben als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung in dem ihnen übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen:
Mitwirken bei der Planung und Einrichtung der Betriebsmittel; Überwachen der Betriebsmittel im Hinblick auf Qualitätsanforderungen und Störungen; Veranlassen der Instandhaltung und Verbesserung der BetriebsmittelÜbertragen der Aufgaben unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung, Einarbeitung und Anleitung der Mitarbeiter; Anstreben eines partnerschaftlichen Verhältnisses zu den Mitarbeitern Weiterleiten der Anregungen und Anliegen der Mitarbeiter mit einer eigenen Beurteilung; Bemühen um Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat; berufliche Bildung der Mitarbeiter;Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung; Sicherstellen der Kontrollen der ein-und ausgehenden Beförderungsmittel und -güter; Beeinflussen der Beförderungsvorbereitung zur Gewährleistung einer störungsfreien und termingerechten Beförderung; Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf; Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten. Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den im Betrieb mit der Arbeitssicherheit befassten Stellen und Personen. Zulassungsvoraussetzungen: 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Berufskraftfahrer und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxisoder2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis odereine mindestens sechsjährige, dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis. (2) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Bitte beachten Sie folgendes:
1. Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (ohne Mappen, Hefter) per Post bei der Industrie- und Handelskammer ein: - Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten. 2. Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Anmeldeformulare erhalten Sie erst mit der Zulassung zur Prüfung. Eine Übersicht über die Prüfungstermine, die Prüfungsgebühren und die Verordnung über die Prüfung Geprüfte/r Kraftverkehrsmeister/-in / Geprüfte/r Industriemeister/-in Fachrichtung Kraftverkehr finden Sie zum downloaden unter Publikationen zu diesem Artikel.
Rahmenstoffpläne (Lehrinhalte) erhalten Sie für diese Prüfungen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Adenauerallee 148, 53113 Bonn, Tel. (02225) 8893594, Fax. (02225) 8893595, Mail: bestellservice@verlag.dihk.de, Internet: http://verlag.dihk.de/Weiterbildung.html (Online -Bestellung) Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungen können Sie beim Bertelsmann Verlag bestellen: Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. (0521) 91101-16, Fax (0521) 9110119, E-Mail: service@wbv.deLehrgänge zum/zur Geprüfter Kraftverkehrsmeister / Geprüfte Kraftverkehrsmeister / Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Kraftverkehr können Sie mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über folgende Internetadresse recherchieren: www.wis.ihk.de
Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Instituten möglich. Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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