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Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende

Zulassungsvoraussetzungen:

1. Zur Prüfung werden Personen zugelassen, die ein Berufsausbildungsverhältnis gemäß Berufsbildungsgesetz in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie eine Vorbereitung auf diese Prüfung nachweisen.

2.
Es können auch Personen bis zu einem halben Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses
gem. Abs. 1 zugelassen werden, die

a) die Vorbereitung auf diese Prüfung bereits während des Ausbildungsverhältnisses begonnen und nicht später als ein halbes Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses beendet und

b) sich während der Ausbildungszeit bereits zu dieser Prüfung angemeldet haben.

Eine Übersicht über die Prüfungstermine, die Prüfungsgebühren und die Rechtsvorschrift über die Prüfung Zusatzqualifikation für kaufmännische Auszubildende finden Sie zum downloaden unter Publikationen zu diesem Artikel.

Rahmenstoffpläne (Lehrinhalte) erhalten Sie für diese Prüfungen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Adenauerallee 148, 53113 Bonn,
Tel. (02225) 8893594, Fax. (02225) 8893595, e-Mail: bestellservice@verlag.dihk.de,
Internet: http://verlag.dihk.de/Weiterbildung.html (Online -Bestellung)

Die Vorbereitung auf diese Prüfung wird von den entsprechenden Berufsschulen durchgeführt.

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