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Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung

Ausbildungsprofil

Ausbildungsprofil

Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

Die Struktur und Zielsetzung der Ausbildung gibt vor, dass während der gesamten Ausbildungszeit zu 50 Prozent gemeinsame Kenntnisse und Fertigkeiten (Kernqualifikationen) für eine Berufstätigkeit in der IT-Technik zu vermitteln sind sowie zu 50 Prozent berufsspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten (Fachqualifikationen). Die Kern- und Fachqualifikationen werden während der gesamten Ausbildungszeit durch den Betrieb und das zuständige Berufskolleg vermittelt.

Arbeitsgebiet

Fachinformatiker/-innen mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung setzen fachspezifische Anforderungen in komplexe Hard- und Software-Systeme um. Sie analysieren, planen und realisieren IT-Systeme. Die Einführung neuer Systeme und die Modifizierung bestehender IT-Systeme gehört genauso zum Arbeitsgebiet wie die fachliche Beratung, Betreuung und Schulung von Kunden und Benutzern. Typische Arbeitsgebiete sind die Kaufmännischen Systeme, Technischen Systeme, Expertensysteme, Mathematisch-Wissenschaftlichen Systeme und Multimedia-Systeme.

Berufliche Fähigkeiten
Fachinformatiker/innen mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung

  • konzipieren und realisieren kundenspezifische Softwareanwendungen
  • testen und dokumentieren Anwendungen
  • modifizieren bestehende Anwendungen
  • setzen Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle ein
  • wenden Werkzeuge bei der Software-Entwicklung an
  • entwickeln anwendungsgerechte und ergonomische Bedienoberflächen
  • beheben Fehler durch den Einsatz von Experten- und Diagnosesystemen
  • präsentieren Anwendungen
  • beraten und schulen die Benutzer von Systemen

Kundenorientierte Dienstleistungsqualifikation
Fachinformatiker/innen mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung

  • bauen Kundenkontakte auf und stellen sich auf spezifische Kundenbedürfnisse ein
  • beteiligen sich prozessorientiert an Problemlösungen und den konkreten Leistungserstellungen
  • integrieren die Dienstleistung in die jeweiligen Abläufe von Prozessen

Welche Betriebe sollten ausbilden?
Wenn die vorgenannten beruflichen Fähigkeiten für die Entwicklung und Anwendung zum Beispiel von Kaufmännischen Systemen, Technischen Systemen, Expertensystemen, Mathematisch-Wissenschaftlichen Systemen und Multimedia-Systemen erforderlich sind und dazu die professionelle Mindestausstattung im Unternehmen vorhanden ist. Einige berufliche Fähigkeiten und Anforderungen sind möglicherweise durch überbetriebliche Maßnahmen und/oder Austausch von Auszubildenden mit anderen beteiligten Betrieben zu regeln.

Welche Qualifikation benötigt der/die Ausbilder/-in?
Die Ausbilderin/der Ausbilder muss gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung unterteilt sich in die berufliche Eignung sowie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung.

Zum Nachweis der beruflichen Eignung ist ein Berufs-, Weiterbildungs- oder Studienabschluss in einem dem Ausbildungsberuf vergleichbarem Tätigkeitsfeld von Vorteil. Jedoch kann hier auch für sogenannte Quereinsteiger ohne Berufsabschluss eine langjährige Berufstätigkeit anerkannt werden. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung ist durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbilderprüfung nachzuweisen zum Beispiel AdA-Schein, AEVO-Kurs. Die Ausbildungsberatung der IHK Köln steht Ihnen zur Unterstützung in diesen Fragen gerne zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen sollte der/die Auszubildende mitbringen?
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über eine gute Auffassungsgabe verfügen sowie mathematische und physikalische Grundkenntnisse haben. Es muss die Bereitschaft vorhanden sein, sich im Team in technisch-beratenden Tätigkeitsfeldern die fachliche Kompetenz anzueignen, um im Innen- und Außendienst flexibel einsetzbar zu sein.

Wo findet der Berufsschulunterricht statt ?
Die zuständigen Berufskollegs sind:

Georg-Simon-Ohm-Berufskolleg, Westerwaldstr. 92, 51105 Köln (Humboldt-Gremberg)
Tel. 0221 83913-0;
www.gso-koeln.de

Berufskolleg Wipperfürth, Ringstr. 42, 51688 Wipperfürth
Tel. 02267 887950;
www.berufskolleg-wipperfuerth.de

Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im Teil A eine betriebliche Projektarbeit von höchstens 70 Stunden durchführen und dokumentieren. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Ausführung das zu realisierende Konzept zur Genehmigung vorzulegen. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe, Teilaufgaben unter wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Vorgaben selbstständig planen, umsetzen und kundengerecht dokumentieren kann. Durch Präsentation in einem anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling die Vorgehensweise im Projekt begründen.

Der Prüfling soll im Teil B die Aufgaben schriftlich lösen. Es gibt zwei Prüfungsbereiche von je 90 Minuten, die sich auf praxisrelevante Themen beziehen und als ganzheitliche Aufgaben inhaltlich prozessorientiert, arbeitsauftragsbezogen und/oder branchenspezifisch sind. Der dritte Bereich umfasst programmierte Aufgaben in der Wirtschafts- und Sozialkunde.

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