Ausländische Kunden oder Behörden verlangen häufig die Vorlage von Geschäftspapieren, die von den IHKs bescheinigt sind.
Häufig verlangen ausländische Kunden oder Behörden die Vorlage von Geschäftspapieren, welche von den Industrie- und Handelskammern bescheinigt sind. Um sicherzustellen, dass solche bescheinigten Dokumente ihren "Wert" im internationalen Handelsverkehr behalten und dass ihre internationale Anerkennung bestehen bleibt, unterliegt die Bearbeitung gesetzlichen Vorschriften, die immer zu beachten sind.Die Industrie- und Handelskammer zu Köln erläutert diese Vorschriften für einen reibungslosen Ablauf und gibt ihren Kunden das nebenstehende Merkblatt "Das Bescheinigungswesen der IHK Köln" (download) an die Hand.