Nachfolgend finden Sie aktuelle Prüfungstermine zur Grundqualifikation nach BKrFQG, Musterprüfungsbögen des DIHK sowie die erforderlichen Anmeldeunterlagen.
Die vorgeschriebene Grundqualifikationsprüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz für Personen- beziehungsweise Güterverkehr ist in folgende Prüfungsarten unterteilt:1. Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation"2. Prüfung "Grundqualifikation"Die beiden Prüfungsarten sind jeweils noch in die Prüfungsvarianten "Regelprüfung", "Quereinsteiger" und "Umsteiger" unterteilt.Die Prüfungsart der "beschleunigten Grundqualifikation" umfasst eine rein theoretische Prüfung mit einer Prüfungsdauer von maximal 90 Minuten. Um für diese Prüfung zugelassen zu werden, muss der Prüfling den Besuch eines 140 stündigen Pflichtkurses bei einem staatlich anerkannten Schulungsveranstalter nachweisen. Der Führerschein der C- oder D-Klasse ist nicht erforderlich.Voraussetzung für die Teilnahme an einer Prüfung der "Grundqualifiaktion" ist der Besitz eines Führerscheins der entsprechenden Fahrzeugklasse (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE). Die Prüfung beinhaltet einen theoretischen Teil und eine praktische Prüfung. Die praktische Prüfung ist unterteilt in eine Fahrprüfung, einen praktischen Prüfungsteil am stehenden Fahrzeug und die Bewältigung von kritischen Fahrsituationen. Zur Abnahme des praktischen Prüfungsteils muss der Prüfling ein geeignetes Prüfungsfahrzeug seiner entsprechenden Führerscheinklasse sowie einen Fahrlehrer, der im Besitz einer gültigen Fahrlehrererlaubnis (CE für Güterkraftverkehr, DE für Personenverkehr) gemäß Fahrlehrergesetz ist, selber stellen.
Die IHK Köln bietet regelmäßig Prüfungstermine zur Erlangung der Qualifikation an.Hier finden Sie eine unverbindliche Terminplanung für das Jahr 2012 zur Abnahme der schriftlichen Prüfung.