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Carnet A.T.A. - Der IHK-Reisepass für den Zoll

Carnets bieten die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und den teilweisen Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten.


In mehr als 70 Staaten außerhalb der Europäischen Union können Waren unter Verwendung eines Carnet A.T.A./CPD versendet werden. Dies gilt in den meisten Ländern für Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung. Carnets bieten die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und den teilweisen Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten.

Sie benötigen ein Carnet A.T.A. um Waren, die nur vorübergehend ins Ausland gebracht werden, ohne Hinterlegung der ausländischen Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben und Steuern) einführen zu können.

Detaillierte Informationen zum Carnet können den nachstehenden Dokumenten entnommen werden:

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Ausfüllhilfe Carnet ATA:

HINWEIS: Bitte nutzen Sie hierfür die notwendigen Papierformulare, zu beziehen über das Service-Center der IHK Köln.

Carnet-Antrag Vorderseite (Ausdruck auf weißem Papier!)

Rückseite Carnet-Antrag (Ausdruck auf weißem Papier!)

Vorderseite Carnet ATA

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