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Das IHK-Ursprungszeugnis

Von den Zollbehörden zahlreicher Länder und von einer wachsenden Anzahl von Kunden im In- und Ausland werden sie verlangt: IHK-Ursprungszeugnisse.

Aktuell: Die EU-Kommission plant eine Änderung des aktuellen Ursprungsrechts!

Im internationalen Warenverkehr ist in vielen Fällen der Nachweis des Ursprungs einer Ware erforderlich. Dies dient zum Beispiel der Kontrolle der Warenströme, der Überwachung von Importbeschränkungen oder der Erfüllung von Akkreditiv-Bedingungen. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.

Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die Ware versandbereit sein. Es ist das in der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebene und durch das Bundesministerium der Finanzen genehmigte Formular zu verwenden. Formblätter sind im Service-Center der IHK Köln oder bei den einschlägigen Formularverlagen erhältlich.

Das im Ursprungszeugnis angegebene Ursprungsland muss anhand von Nachweisen belegt werden, wenn die versandten Waren nicht im eigenen Betrieb hergestellt wurden.

In einem Muster zeigt die IHK, wie ein korrekt ausgefülltes Ursprungszeugnis (Antrag und Original) aussehen sollte. Eine Liste zeigt die richtigen Länderbezeichnungen für Ursprungsangaben in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache auf.

Um den Umgang mit einem Ursprungszeugnis zu erleichtern, hat die IHK Köln folgende Dokumente zusammengestellt:

Ursprungszeugnis-Ausfüllhilfe (Version 3)
HINWEIS: Bitte verwenden Sie die notwendigen Formulare in Papierform, zu beziehen über das Service-Center der IHK Köln.

Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses (PDF-Datei, 3 Seiten)
Nachweise zur Belegung des Ursprungslandes (PDF-Datei, 1 Seite)
Muster-Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses (PDF-Datei, 1 Seite)
Muster eines Original-Ursprungszeugnisses (PDF-Datei, 1 Seite)
Länderbezeichnungen für Ursprungsangaben (PDF-Datei, 6 Seiten)

Weitere Auskünfte erteilen die örtlichen zuständigen Industrie- und Handelskammern.

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