Bild zum Artikel: KfW-Sonderfonds Energieeffizienz

Attraktiv: KfW-Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“

Das Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" bietet eine attraktive Möglichkeit für KMU, schnell und unbürokratisch in den Genuss einer professionellen Beratung zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz zu gelangen. Gefördert wird das Programm durch die KfW Bankengruppe sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Energieeffizienzberatung

Für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt die KfW Bankengruppe Zuschüsse.
Durch die Energieeffizienzberatung werden Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbesserungen gemacht.

Hierbei wird unterschieden zwischen einer maximal zweitägigen Initialberatung und einer maximal zehntägigen Detailberatung:

Initialberatung

In der ein- bis zweitägigen Initialberatung werden energetische Schwachstellen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert. Unternehmen erhalten für die Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent des vereinbarten Tageshonorars (maximal 640 Euro pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 Euro). Die Mehrwertsteuer und weitere Kosten (z. B. Fahrtkosten) sind vom Unternehmen zu tragen.

Detailberatung

Die bis zu zehntägigen Detailberatung beinhaltet eine vertiefende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans. Ergebnis sind konkrete Nennung von Einsparpotenzialen, Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen, Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien, wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen, konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen sowie Hinweis auf Fördermöglichkeiten. Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 Euro pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro.

Antragsberechtigte und Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem müssen die Energiekosten des Unternehmens mindestens 5.000 € betragen. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die akkreditierten Regionalpartner vor Ort zu richten. Die IHK Köln übernimmt als Regionalpartner die Erstinformation und begleitet Unternehmen des Bezirks der IHK Köln auf dem Weg zum Förderantrag.

Weitere Informationen sowie das elektronische Antragsformular finden Sie auf den Seiten der KfW unter www.kfw.de.

Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Mit einem Investitionskredit im Rahmen des ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramms (Programmteil B) können KMU die vom Berater empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen zinsgünstig finanzieren. Hier läuft das Antragsverfahren nicht über die Regionalpartner, sondern wie bei allen anderen Finanzierungshilfen über die Banken und Sparkassen.

Weitere Informationen unter ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm Allgemeine Datenbank zu Förderprogrammen: www.foerderdatenbank.de

Die IHK Köln übernimmt als KfW-Regionalpartner die Erstinformation und begleitet Unternehmen auf dem Weg zum Förderantrag.

Aktualisiert am 01.10.2012

 

 

 

 

 

Ansprechpartner

Maria Di Raimondo
Industrie, Volkswirtschaft, Innovation und Umwelt
Tel. 0221 1640-505
Fax -519
maria.diraimondo@koeln.ihk.de
Anke Schweda
Industrie, Volkswirtschaft, Innovation und Umwelt
Tel. 0221 1640-503
Fax -519
anke.schweda@koeln.ihk.de
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Dok-Nr: 000663

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