Der ungebundene Versicherungsvermittler sowie der Versicherungsberater muss nach § 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweisen, dass er die für die Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde über die versicherungsfachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie die Kundenberatung besitzt.Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater bilden das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19. Dezember 2006, das am 22. Mai 2007 in Kraft tritt, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), die am 11. Mai 2007 erlassen wurde.Eine Übersicht über die Prüfungsinhalte, die Prüfungstermine, die Prüfungsgebühren, die Verordnungen über die Prüfung Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK finden Sie zum downloaden unter Publikationen zu diesem Artikel.Die Anmeldung zur Prüfung muss online über den Prüfungsanmeldebereich der IHK Köln unter http://www.versicherungsfachmann-ihk.de/koeln/ erfolgen.Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Instituten möglich.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig.Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Dok-Nr: 000460