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Kirsten Dahl
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Geprüfte/r Übersetzer/-in / Geprüfte/r Dolmetscher/-in

Im Handlungsbereich "Schriftliches Übersetzen" ist in folgenden Qualifikationsschwerpunkten zu prüfen:

1. Übersetzen von zwei schwierigen, thematisch und stilistisch unterschiedlichen wirtschaftsbezogenen deutschsprachigen (Hauptsprache) Texten von jeweils rund 1.200 Zeichen in die Fremdsprache.

2.
Übersetzen von zwei schwierigen, thematisch und stilistisch unterschiedlichen wirtschaftsbezogenen fremdsprachigen Texten von jeweils rund 1.200 Zeichen in die deutsche Sprache (Hauptsprache).

Im Handlungsbereich "Texte verfassen" ist im folgenden
Qualifikationsschwerpunkt zu prüfen:

1. Schriftliche Ausarbeitung eines Aufsatzes in der Fremdsprache über eines von drei zur Wahl gestellten Themen.

Im Handlungsbereich "Mündliche Kommunikation" ist in folgenden Qualifikationsschwerpunkten zu prüfen:

1. Gespräch in der Fremdsprache.

2.
Übersetzen von zwei schwierigen, thematisch unterschiedlichen wirtschaftsbezogenen fremdsprachigen Texten in die deutsche Sprache (Hauptsprache).

3.
Übersetzen von zwei schwierigen, thematisch unterschiedlichen wirtschaftsbezogenen deutschen (Hauptsprache) Texten in die Fremdsprache.

Zulassungsvoraussetzungen:

Zur Prüfung im Qualifikationsbereich Übersetzen ist zuzulassen, wer

1
. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis sowie den Erwerb gehobener wirtschaftsbezogener sowie gehobener fremdsprachlicher Kenntnisse und übersetzungsmethodischer Fertigkeiten. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder der eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung
oder 
2. den Erwerb gehobener fremdsprachlicher wirtschaftsbezogener Kenntnisse, erlangt durch ausrei-chende wissenschaftliche oder praktische Tätigkeit.

3. Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss der Fortbildung zum Übersetzer dienlich sein und wesentliche Bezüge zu dessen Aufgaben gemäß § 1 Abs. 2 haben.

Abweichend von den Absätzen 1 und 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 

Bitte beachten Sie folgendes:
1. Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (ohne Mappen, Hefter o. ä.) per Post bei der Industrie- und Handelskammer ein:

- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und
  zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im
  Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.

2. Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Anmeldeformulare erhalten Sie erst mit der Zulassung zur Prüfung.

Eine Übersicht über die Prüfungstermine, die Prüfungsgebühren und die Verordnung über die Prüfung Geprüfte/r Übersetzer/-in und Geprüfte/r Dolmetscher/-in finden Sie zum downloaden unter Publikationen zu diesem Artikel.

Rahmenstoffpläne (Lehrinhalte) erhalten Sie für diese Prüfungen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Adenauerallee 148, 53113 Bonn, Tel. (02225) 8893594,
Fax. (02225) 8893595, e-Mail: bestellservice@verlag.dihk.de,
Internet: http://verlag.dihk.de/Weiterbildung.html  (Online -Bestellung) 

Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungen können Sie beim Bertelsmann Verlag bestellen:
Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. (0521) 91101-16, Fax (0521) 9110119, E-Mail service@wbv.de 

Lehrgänge zum/zur Geprüften Übersetzer/-in können Sie mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über folgende Internetadresse recherchieren: www.wis.ihk.de 

D
ie Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Instituten möglich:

DOM-SCHULE FREMDSPRACHEN
Christophstrasse 40
50670 Köln
Tel. 0221 1390-534
Fax 0221 1390-419
E-Mail: webmaster@domschule.de
Internet: www.domschule.de

EURO AKADEMIE GmbH
Widdersdorfer Str. 399
50933 Köln
Tel. 0221 736074
Fax 0221 739754
E-Mail: koeln@euroakademie.de
Internet: www.euroakademie.de


Diese Liste enthält nur die unserer IHK Köln bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Bei Rückfragen zur Fortbildungsprüfung Dolmetscher/-in wenden Sie sich bitte an die IHK Bonn, Internet:  www.ihk-bonn.de oder an die IHK Düsseldorf, Internet: www.ihk-duesseldorf.de 

Bei Rückragen zu Übersetzerprüfung in weiteren Sprachen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die
IHK Bonn oder Düsseldorf. 

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