Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens erhoben wird. Folgende Merkblätter stellen die Berechnung der Gewerbesteuerschuld nach dem alten Recht (gültig bis 31.12.2007) und dem neuen Recht dar. Die neuen gesetzlichen Regelungen sind erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden.
Anwendungsschreiben zu Hinzurechnungen bei der GewerbesteuerMerkblatt - neues RechtMerkblatt - altes Recht Zusammenstellung über die Höhe der Gewerbesteuer und Grundsteuer B:Bezirk der IHK KölnNordrhein-Westfalen