Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW die Hälfte der Weiterbildungskosten maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck.
Auch die IHK Köln gibt Bildungsscheck aus. Zur Vorbereitung der Bildungsscheckberatung bitten wir Sie vorab um ein paar Informationen, die wir in der Bildungsscheck-Anfrage zusammengestellt haben. Diese senden Sie uns bitte ausgefüllt zusammen mit Ihrer Seminar-/Lehrgangsbeschreibung (falls vorhanden) zu. Anhand Ihrer Angaben können wir prüfen, ob die Interessenten/Unternehmen die Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllen und ob die gewünschte Weiterbildung förderfähig ist.Wenn Sie noch nicht wissen, welche Weiterbildung für Sie möglich und sinnvoll sein könnte, helfen wir Ihnen gern im Rahmen einer Qualifzierungsberatung weiter.
Download Bildungsscheck-Anfrage:Betriebliche Anfrage: Das Unternehmen trägt den Eigenanteil der Weiterbildungskosten.Datenschutzrechtliche Erklärung: Bei der Betrieblichen Anfrage immer auszufüllen und unterschrieben vom Mitarbeiter einzureichen (pro Mitarbeiter/in für den/die ein Bildungsscheck vergeben werden soll)!Unterschriftsvollmacht (Muster): Bitte bringen Sie zu dem persönlichen Beratungstermin eine Vollmacht Ihres Unternehmens mit, die Sie dazu ermächtigt, die Unterschriften für den Bildungsscheck zu leisten.
Individuelle Anfrage: Der Interessent/die Interessentin zahlt den Eigenanteil selbst.Die Unterlagen können Sie per Fax, per Post oder E-Mail schicken:IHK Köln, Bildungsberatung, Unter Sachsenhausen 10 - 26, 50667 Köln,E-Mail: bildungsberatung@koeln.ihk.de, Fax.: 0221 1640-629.Nach Eingang meldet sich eine der Beraterinnen bei Ihnen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren, oder - falls der Bildungsscheck für Sie/Ihr Unternehmen nicht in Frage kommt - mit Ihnen ggf. alternative Förderungsmöglichkeiten zu erörtern.Zum Beratungstermin bringen Sie bitte immer einen gültigen Personalausweis oder Pass mit. Beim betrieblichen Zugang ist unter Umständen eine aktuelle schriftliche Unterschriftsvollmacht (Mustertext) des Unternehmens erforderlich, wenn Sie selbst nicht zeichnungsberechtigt sind.Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der vielen Anfragen zu Wartezeiten kommen kann. Kalkulieren Sie eine Mindest-Wartezeit von bis zu zwei Wochen ein und beachten Sie, dass Sie sich erst mit dem ausgestellten Bildungsscheck beim Anbieter anmelden dürfen.
Details zur Art der FörderungWer wird gefördert?Im betrieblichen Zugang gilt ab 30.05.2011 folgende Regelung:Gefördert werden Beschäftigte in KMU mit weniger als 250 Beschäftigten, die
Diese Personen können zudem jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Weiterhin gilt, dass zuerst ein Bildungsscheck an eine Person, die den o. g. Kriterien entspricht, ausgegeben werden muss, bevor eine Person ohne diese Merkmalsausprägungen einen Bildungsscheck erhalten kann. Insgesamt können bis zu 20 Bildungsschecks pro Betrieb ausgereicht werden.Für Beschäftigte, die dem Personenkreis ohne den o. g. Merkmalsausprägungen angehören, gilt nach wie vor die bisherige Regelung. Diese können einen Bildungsscheck nur dann erhalten, wenn sie im laufenden und im vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben.Ausnahme: Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigte können bis zu fünf Bildungsschecks für Mitarbeiter/-innen erhalten, die nicht den o. g. Gruppen angehören und die - wie bisher - im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Im individuellen Zugang gilt ab 30.05.2011 folgende Regelung:
Als zum Empfang eines Bildungsschecks berechtigte Beschäftigte gelten:
Ob der Bildungsscheck in Anspruch genommen werden kann, hängt allein vom Haupterwerb bzw. von der Haupttätigkeit und deren Bedingungen ab. Unter der Bedingung, dass das geringfügig bzw. gering vergütete, das Teilzeit- oder befristete Beschäftigungsverhältnis die Haupt- bzw. die einzige Beschäftigung darstellt, kann der Bildungsscheck in Anspruch genommen werden, und zwar auch von:
Was wird gefördert?
Was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Der Bildungsscheck ist ein Landesprojekt. Über seine Laufzeit werden die Beratungsstellen zum jeweiligen Jahresende hin informiert. Weitere Informationen erhalten Sie über die Info-Hotline: 0211 8371929 oder auf der Bildungsscheck NRW Homepage.
Alternative Fördermöglichkeiten:
Eine weitere Fördermöglichkeit ist die Bildungsprämie vom Bund.
Aktualisiert am 11.01.2013.
Dok-Nr: 000392
Andere Beratungsstellen !Bildungsscheck-Anfrage zum Download:Betriebliche Anfrage Unternehmen zahlt Eigenanteil
Datenschutzrechtliche Erklärung (Betrieblicher Zugang)
Unterschriftsvollmacht (Mustertext)
Individuelle Anfrage Interessent/Interessentin zahlt Eigenanteil
Bitte zurück an:IHK Köln - BildungsberatungUnter Sachsenhausen 10 - 2650667 KölnPer Fax an: 0221 1640-629Per E-Mail an: bildungsberatung@koeln.ihk.de