Das umgangssprachlich als Ökosteuer bezeichnete Energiesteuerrecht besteht aus zwei Teilsteuern: Stromsteuer und Energiesteuer. Mit Wirkung zum 01.01.2011 sind einzelne Paragraphen geändert worden.
Durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 09.12.2010 wurden das Energie- und Stromsteuergesetz in wesentlichen Punkten geändert. Der Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) regelt bis zur ausstehenden Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung das neu eingeführte Entlastungsverfahren nach § 9b StromStG sowie die Verwendung von Nutzenergie durch Dritte. Die Steuerentlastung nach § 9b StromStG ist beim zuständigen Hauptzollamt mit dem neuen Vordruck Nr. 1453 zu beantragen. Bisherige Erlaubnisse und Zulassungen sind zum 31.12.2010 automatisch erloschen.Mit der Änderung des Stromsteuergesetzes ist das "Nutzenergie-Contracting" erschwert worden. Zulässig ist eine Steuerermäßigung ab 1. Januar 2011 nur noch für Bezieher von Nutzenergie, die nachweislich dem Produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft angehören. Dazu ist eine Selbsterklärung, Vordruck Nr. 1456, erforderlich.Anhand des Berechnungsmoduls können Unternehmer erkennen, welche Ermäßigungsansprüche sie haben und wie sie geltend gemacht werden können. Das Berechnungstool kann hier abgerufen werden. Hinweise zur Besteuerung von Biodiesel finden Sie im Merkblatt unter Publikationen. Zur Anwendung des Energiesteuergesetzes liegt zudem eine Durchführungsverordnung vor. Die im Energiesteuergesetz genannten Warengruppen sind in den Nomenklaturgruppen aufgeführt und auf dem EU-Server zugänglich. Geben Sie in der Suchmaske das Jahr 2001 und die Nummer 279 des Amtsblattes ein.Die Europäische Kommission hat die Regelungen zum "Spitzenausgleich" als mit dem EU-Beihilfenregime vereinbar betrachtet. Es ist davon auszugehen, dass die deutschen Bestimmungen rückwirkend zum 01.01.2007 angewendet werden können und somit eine lückenlose Fortsetzung des Spitzenausgleichs ermöglichen. Der Spitzenausgleich ist bis zum 31.12.2012 befristet. Das vom DIHK erstellte Merkblatt gibt aktuell Auskunft.