Am 3. Februar 2010 fand in der IHK Köln die Veranstaltung "REACH konkret!" statt.
Seit dem 01.01.2009 hat die Europäische Chemikalienagentur die Liste aller vorregistrierten Stoffe veröffentlicht. Hersteller und nachgeschaltete Anwender (downstream user) sind in unterschiedlicher Intensität ihren Pflichten nachgekommen. Bestätigungen, dass die Produkte „REACH-konform“ sind, werden heute wie selbstverständlich angefordert und auch abgegeben. Das Gleiche gilt für die Zusicherung, dass Erzeugnisse keine Stoffe der „Kandidatenliste“ enthalten. War es das jetzt? Die nächsten REACH-Termine stehen im Jahr 2010 an, z. B. läuft die erste Registrierungsfrist ab. Was heißt das für Hersteller und Anwender? Was ist ein „Expositionsszenario“, was „DNEL“ und „PNEC“? Dürfen Stoffe wie bisher verwendet werden? Und wie können alle Unternehmen in der Lieferkette ihren Pflichten unter REACH rechtskonform und mit vertretbarem Aufwand nachkommen? Darüber hinaus greift jetzt auch das „Globally harmonized system“ (GHS) in Europa. Damit wird sich die Kennzeichnung und Einstufung von Stoffen und Gemischen grundlegend ändern. Wie können die neuen Anforderungen im Betrieb kommuniziert und umgesetzt werden? Wie wird sich die zeitweilige parallele Verwendung der alten und neuen Kennzeichnung auf den Arbeitsschutz auswirken?Die Einladung und den Vortrag von Herrn Michael Andrees, WESSLING Beratende Ingenieure GmbH, finden Sie unter "Publikationen zu diesem Artikel".